§ 6 Mängelansprüche

(1) Die Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es durch produktionstechnisch bedingte Schwankungen zu Veränderungen im Aussehen der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen insofern nicht, als die Veränderungen für den Kunden zumutbar sind.

(2) Sofern die Ware mit Mängeln behaftet ist, werden wir in angemessener Zeit für eine Nacherfüllung, d. h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen. Ist die von Ihnen gewählte Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich, sind wir berechtigt, in der anderen Form Nacherfüllung zu leisten. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden durch uns getragen. Gelingt uns die Nacherfüllung nicht, so haben Sie wahlweise das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises.

(3) Mangelhafte Waren sind an uns zurückzugeben, es sei denn, Sie haben sich zur Minderung des Kaufpreises entschlossen.

(4) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware.

(5) Die Kosten für die Rücksendung im Falle eines Mangels sind von uns zu tragen.

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