§ 7 Schadensersatz

Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten. Entsprechendes gilt für Schadensersatzansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes. Sämtliche Hinweise auf den Verpackungen und Beilegern sind zu beachten. Für eine davon abweichende Anwendung und/oder Handhabung wird keine Haftung übernommen.

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